Eines unserer Schwerpunktthemen im Anschluss an die JHV 2012 waren die neuen Verschärfungen bei der Überwachung der Hygieneschutzverordnungen durch die Gesundheitsämter. In Hessen gilt bereits für alle Anbieter kosmetischer Dienstleistungen eine Nachweispflicht über die notwendige Sachkenntnis. Auch wenn dieser Nachweis in den anderen Bundesländern noch nicht verlangt wird, so gelten doch die meisten Hygienevorschriften bereits bundesweit.

Im Fall eines Falles muss jeder auch jetzt schon nachweisen können, dass er die Hygieneschutzregeln kennt und anwendet. Auf unserer Veranstaltung in Bad Hersfeld wurde mehrfach der Wunsch geäußert, unseren Mitgliedern einen geeigneten Kurs zu günstigen Konditionen zu vermitteln. Der Verband überprüft zur Zeit in Absprache mit den Gesundheitsämtern inwieweit es überhaupt möglich und sinnvoll ist, einen bundesweit anerkannten Sachkundekurs zu vermitteln.

Einige Fehler lassen sich aber auch sofort leicht vermeiden, wenn man sich auskennt. So gilt u. a. schon seit Langem, dass in unseren Praxen nur Desinfektionsmittel angewendet werden dürfen, die auf der VAH-Liste aufgeführt werden. Diese Liste wird jedes Jahr neu erstellt und es liegt in Ihrer Verantwortung, jedes Jahr aufs Neue zu Überprüfen, ob die von Ihnen verwendeten Mittel noch zulässig sind.

Damit nicht jedes einzelne Mitglied jedes Jahr für ca. 30,- € den umfangreichen Katalog erwerben muss, bieten wir Ihnen an, über uns die Frage nach der Zulässigkeit zu klären. Eine kurze Email an den Vorstand mit Angabe der Mittel, die sie verwenden, genügt.

Da wir zu folgenden Produkten vermehrt Anfragen erwarten aufgrund der Tatsache, dass diese von einigen Mitgliedern benutzt werden, erlauben wir uns, die Antwort bereits an dieser Stelle vorweg zu nehmen: Auf der VAH-Liste sind weder Sagrotan noch Produkte der Firma Sterex aufgeführt. Das bedeutet, dass Sie diese Mittel auch nicht verwenden dürfen.

Übrigens, haben Sie gewusst, dass Sie auch keine Nachfüllflaschen einsetzen dürfen? Die preisgünstigen Nachfüllprodukte dürfen zwar verkauft werden, nur benutzen dürfen Sie sie nicht, es sei denn, Sie sind von Beruf auch Apotheker.