für Mitglieder des Deutschen Verbandes Elektro-Epilation e.V. (kurz: DVEE)
Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des DVEE gehört „die Förderung von Transparenz und Sicherheit für die Allgemeinheit durch Schaffung von Standards“. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Kunden nicht an sogenannte „schwarze Schafe“ geraten, die sie - unter Vortäuschung fachlicher Kenntnisse - finanziell ausbeuten oder gar ihre Gesundheit gefährden. Als Maßstab dienen dabei die Richtlinien des vorliegenden Verbandskodex des DVEE.
Der Verbandskodex ist verbindlich für alle Mitglieder des DVEE, richtet sich jedoch in erster Linie an praktizierende Mitglieder, aber auch das Verhalten von Nichtmitgliedern wird daran gemessen werden.
Für praktizierende DVEE-Mitglieder, die auch noch andere Berufe ausüben, gilt dieser Verbandskodex, wenn sie als Elektrologisten tätig sind. Sollte jemand durch die Einhaltung des Verbandskodex des DVEE seine Standesethik oder Berufsordnung verletzen, der er ebenfalls unterliegt, so haben deren Bestimmungen Vorrang.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erkennt ein Mitglied des DVEE folgendes als wesentliche Grundsätze in professionellen, ethischen und moralischem Verhalten an:
1. Richtlinien zur DVEE Mitgliedschaft
- Identifizierung mit der Satzung, den Zielen und Interessen, sowie den Qualitäts- und Hygienestandards des DVEE.
- Vertretung der Verbandsinteressen und bemüht, den DVEE bei der Erfüllung seiner Ziele aktiv zu unterstützen.
- Im Umgang mit Kollegen und Mitgliedern loyal, fair, moralisch einwandfrei, sachbetont, angemessen, wohlwollend und wertschätzend.
2. Richtlinien im Umgang mit Kunden
- Der Umgang gegenüber Kunden ist professionell, verantwortungsbewusst und zuverlässig.
- Die Würde und das Vertrauen des jeweiligen Kunden werden geachtet.
- Kunden dürfen nicht getäuscht oder manipuliert werden.
- Es liegt in der Verantwortung und freien Entscheidung des Kunden, die Behandlung zu beginnen, fortzusetzen oder abzubrechen.
3. Richtlinien zur Kostenabrechnung
- Eine der Dienstleistung angemessene und nachvollziehbare Preisgestaltung, sowie Transparenz bei der Abrechnung sollte angestrebt werden.
- Im Allgemeinen sollte nur die für die Behandlung aufgewendete Zeit abgerechnet werden.
4. Richtlinien zu Werbung
- Werbung aller Art sollte ethischen Grundsätzen unterliegen und in erster Linie der Kundeninformation dienen.
- Gesetzliche Regelungen werden beachtet, z. B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
5. Richtlinien zur Schweigepflicht
- Alle von Kunden anvertrauten persönlichen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln.
- Einer Weitergabe in anonymisierter Form (d.h. ohne Angabe von Personalien) steht z. B. im Rahmen des Informationsaustauschs mit Kollegen nichts entgegen.
6. Verstoß gegen den Verbandskodex
- Bei Verstößen gegen den Verbandskodex, sollte der/die betreffende Elektrologist/-in auf angemessene Art und Weise darauf hingewiesen werden. In solchen Fällen kann auch der Vorstand um Hilfe oder Unterstützung gebeten werden.
- Im Rahmen der Schweigepflicht sollten bei Bedarf gegenüber dem Vorstand des DVEE erforderliche Details der Tätigkeit offengelegt werden, damit die Einhaltung des Verbandskodex überprüft werden kann.