Erforderliche Fachkunde - NiSV
News Wiederholung vom 04.10.2021
Die NiSV, die seit dem 31.12.2020 in Kraft getreten ist, macht für verschiedene kosmetische Geräteanwendungen u. a. den Nachweis einer Fachkunde erforderlich. Wir haben hierüber bereits mehrfach berichtet.
Ursprünglich war für den Nachweis der Fachkunde der 31.12.2021 als endgültiges Datum vorgesehen. Bereits bei der Verabschiedung der Verordnung war abzusehen, dass sich dieser Termin nicht halten lässt. Mit Verweis auf die großen finanziellen Belastungen durch die pandemiebedingten Schließungen sowie der Tatsache, dass bis zum heutigen Datum noch keine rechtsverbindlichen Kurse gebucht werden konnten, hat sich der DVEE zusammen mit anderen Berufsverbänden für eine Verschiebung der Nachweispflicht um mindestens 2 Jahre auf den 31.12.2023 eingesetzt.
Am 17. September 2021 wurde nun im Bundesrat eine Fristverlängerung um ein Jahr beschlossen, sodass die erforderliche Fachkunde bis zum 31.12.2022 nachgewiesen werden muss.
Inzwischen ist auch davon auszugehen, dass die Schulungsanbieter Ihre Akkreditierung für die Fachkundekurse erhalten, so dass jetzt bald auch die entsprechenden Kurse gebucht werden können. Nur bei akkreditierten Schulungsanbietern besteht Rechtssicherheit, dass die Kurse auch gemäß NiSV Gültigkeit haben.
Weil es für jeden Einzelnen von großer Wichtigkeit ist, wiederholen wir an dieser Stelle noch einmal in Auszügen unsere Ausführungen zu den Anforderungen an die Fachkundenachweise aus unserer Mitteilung vom 27.01.2021:
Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Anwendung und müssen regelmäßig alle 5 Jahre erneuert werden. Die Fachkunde besteht aus zwei Teilen/Modulen:
Modul 1: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
Modul 2: Fachkunde der jeweiligen Technologie die angewendet wird (z. B. Hochfrequenz, Gleichstrom)
Das Modul 1 ist nicht erforderlich, wenn eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Kosmetikern absolviert wurde, oder der Bildungsgang “Staatlich geprüfte Kosmetikern” absolviert wurde, oder eine Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgte, oder bis zum 05.12.2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren nachgewiesen werden kann dies z.B. durch einen Arbeitsvertrag oder Gewerbeanmeldung).
Das Modul 2 (Fachkunde der Hochfrequenz und Gleichstrom) kann unter Umständen ebenfalls entfallen, sofern durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine fundierte Gerätebeurteilung vorliegt mit dem Endergebnis, dass eine Fachkunde der jeweiligen Technologie nicht erforderlich ist.
Abschließend weisen wir Sie wieder darauf hin, dass unsere Ausführungen keine Rechtsberatung darstellen, und ohne Gewähr auf Vollständigkeit erfolgen.